Um Preise zu feilschen wie auf einem türkischen Basar ist vielen Deutschen fremd. Der Preis steht auf dem Preisschild und das wird meistens auch gezahlt. Beim Immobilienkauf sollte man allerdings seinen inneren Schweinhund überwinden, denn hier geht es um richtig viel Geld.
Wer sich ein Auto kauft, will alles ganz genau wissen. Ist es ein Neuwagen, werden Kataloge gewälzt, Ausstattungen verglichen, der Verbrauch kritisch beäugt und um den Kaufpreis gefeilscht. Gebrauchtwagen werden nicht selten vor dem Kauf noch mal von einem Sachverständigen geprüft und bewertet. Schließlich will man auf Nummer sicher gehen.
Ganz anders verhalten sich viele Menschen, wenn es um den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung geht. Hier spielen oftmals nur ganz subjektive Kriterien eine Rolle: Gekauft wird, was gefällt. Doch der persönliche Geschmack darf nicht das einzige Auswahlkriterium sein. Denn spätestens wenn es an die Finanzierung geht, stellt sich die Frage, ob der Preis auch angemessen ist. Dank zahlreicher Internet-Portale, die Käufer und Verkäufer auf dem Immobilienmarkt zusammenbringen, kann man sich einen ersten Überblick im Internet verschaffen. Hier kann man beispielsweise recherchieren, wie hoch der Preis für vergleichbare Immobilien ist, wie viel Grundstücke im gewünschten Gebiet kosten und vieles mehr.
Gutachter beauftragen
Laien tun manchmal gut daran, sich nicht nur auf Exposés von Maklern oder Verkaufsangebote in Zeitungen oder Online-Portalen zu verlassen, sondern selbst einen Gutachter zu beauftragen, der die Wunschimmobilie kritisch unter die Lupe nimmt. Die Kosten können je nach Immobilie deutlich über 1500 Euro liegen. Bei einer so hohen Investition ist das aber oft sinnvoll angelegtes Geld, das sich oft sogar wieder hereinholen lässt. Damm nämlich, wenn der Gutachter Schwachstellen der Immobilie aufdeckt, die eine Preisminderung rechtfertigen.
Besonderes Augenmerk legt der Gutachter auf die Bausubstanz. Viele Bauherren kalkulieren nicht mit ein, dass eine Immobilie regelmäßig in Stand gehalten werden muss. Wurde über Jahre nichts gemacht, kommt es zum Instandhaltungsrückstau. Dies fängt mit Malerarbeiten und hört bei Schäden an der Bausubstanz auf. Besondere Vorsicht ist zudem bei Feuchtigkeitsschäden geboten. Feuchte Keller und Schimmelbildung können die von außen schönste Immobilie innen unbewohnbar machen.
Folgekosten durch Energieverbrauch
Je älter die Immobilie ist, desto gründlicher muss geprüft werden, was unter Umständen nach dem Kauf noch alles saniert werden muss. Eine wesentliche Rolle spielt dabei der Energieverbrauch eines Hauses. Der Energieausweis des Gebäudes gibt Aufschluss. Für bestehende Gebäude, die bereits die Wärmeschutzverordnung vom 1. November 1977 einhalten, können Energieausweise auch auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt werden. Dabei kann allerdings zu starken Verzerrungen kommen, da Heizgewohnheiten sehr unterschiedlich sind.
Aufschlussreicher ist ein Energieausweis, der auf Grundlage des Energiebedarfs des Gebäudes auf Basis der verwendeten Bauteile errechnet wurde. Der Energiebedarfsausweis gibt darüber hinaus auch noch Empfehlungen, mit welchen Maßnahmen der Energieverbrauch der Immobilie gesenkt werden könnte. Übrigens: Bei Verkauf (und auch bei Neuvermietung) ist ein vollständiger und korrekter Energieausweis Pflicht. Ohne diesen Nachweis drohen Bußgelder in Höhe von bis zu 15.000 Euro.
Argumente für einen niedrigeren Kaufpreis können also fehlende oder geringe Wärmedämmung, eine alte Heizung und nicht zeitgemäße Fenster sein. Bei Altbauten sind immer noch Stromleitungen mit nur zwei Adern anzutreffen, veraltete Elektrik, Wasser- und Abwasserleitungen. Darüber hinaus unterschätzen viele die Kosten, die zum Beispiel ein Austausch eines kompletten Bades nach sich zieht. Der Abriss und Neuaufbau eines Bades kostet schnell über 10.000 Euro.
Außenanlage berücksichtigen
Steht eine zum Verkauf angebotene Immobilie bereits längere Zeit leer, hat sich oft niemand mehr um die Außenanlage gekümmert. Auch hier sollte man die Instandhaltungskosten im Blick haben. Muss eine Terrasse neu angelegt werden, ein Weg neu gepflastert oder eine neue Eingangstreppe her, ist der frisch gebackene Immobilienbesitzer schnell nochmal tausende Euro los.
Über das Grundstück und Gebäude hinaus, spielt die Lage einer Immobilie die entscheidende Rolle. Eine gute Infrastruktur ist das A und O – besonders, wenn die Immobilie irgendwann wieder verkauft werden soll oder muss. Auch langfristig sichere Arbeitsplätze und eine geringe Arbeitslosigkeit sprechen für eine Wertsteigerung des ganzen Wohngebietes.
Kaufnebenkosten drücken
Wer eine bestehende Immobilie kauft, muss erhebliche Nebenkosten schultern. Hierzu zählen vor allem die Grunderwerbsteuer, die Notarkosten und die Maklercourtage, wenn ein Immobilienmakler den Kauf vermittelt hat.
Am Grunderwerbsteuersatz ist nicht zu rütteln, wer liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 und fünf Prozent des Kaufpreises. Den Kaufpreis kann man allerdings geschickt und ungeschickt festlegen. So muss der Immobilie beim notariellen Kaufvertrag nicht alles zugeordnet werden, was mit ihr verkauft wird. Alles, was nicht fest mit der Immobilie oder dem Grundstück verbunden ist, darf herausgerechnet werden. Hierzu zählen beispielsweise die Einbauküche und auch die Solarstromanlage, die auf das Dach montiert und nicht fest in das Dach integriert wurde. Die Notarkosten sind fix und hängen ebenfalls von der Höhe des Kaufpreises ab. Mit Hilfe unseres Notar- und Grundbuchkostenrechners kann man die Kosten leicht ermitteln.
Verhandlungsspielraum gibt es dagegen bei der Maklercourtage. Hat ein Immobilienmakler vom Verkäufer einen Auftrag erhalten und den Kauf vermittelt, steht ihm eine Verkaufsprovision zu. In Deutschland ist es immer noch üblich, dass der Käufer diese Provision komplett zahlt. Eine Vorschrift gibt es allerdings nicht. Auch wenn der Makler in seine Angebote schreibt, dass beim Kauf eine Provision in Höhe eines gewissen Prozentsatzes fällig ist, so ist dies immer ein verhandelbarer Posten. Sowohl eine Absenkung der Provision als auch der Aufteilung der Kosten zwischen Käufer und Verkäufer sind möglich.
Quelle N-TV s. Link